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Der Coach geht in seiner Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.
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Der Coach bekennt sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von
seinen persönlichen Fähigkeiten.
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Der Coach begreift den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz. Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren
Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen.
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Der Coach unterstützt den Klienten in der Wahrnehmung seiner Eigenverantwortung.
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Der Coach begegnet seinen Klienten mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.
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Der Coach verpflichtet sich, persönliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, vertraulich zu behandeln.
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Der Coach wendet nur solche Methoden an, die dem in Artikel 1 ausgeführten Menschenbild entsprechen.
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Der Coach ist nicht Anhänger des Gedankengutes von L. Ron Hubbard und nicht Mitglied der Scientology. Er gehört auch keiner anderen extremen religiösen oder politischen Bewegung
an.
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Der Coach weiß in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bietet daher keine Dienste an, die über seine beruflichen Fähigkeiten/ Kompetenzen
hinausgehen. Er klärt zu Beginn jedes Coaching-Verhältnisses eindeutig die Themen der Übereinkunft, Erwartungen und Ziele beider Seiten ab. Bei Hinweisen auf schwere psychische Probleme, wenn
Selbstwirksamkeits- und Selbstregulationsfähigkeiten nicht voll funktionstüchtig sind, ist Coaching nicht angesagt. Die in diesem Fall erforderlichen therapeutischen Maßnahmen dürfen nur von
Therapeuten ausgeführt werden. Der Coach verpflichtet sich, in solchen Fällen, den Klienten dahin gehend zu informieren, dass er sich an einen Therapeuten wendet.
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Der Coach arbeitet regelmäßig an seiner persönlichen Weiterbildung.