Honorare und Gebühren
Für Beratungs-, Trainings- und Coachingleistungen werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Gebühren berechnet. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, werden für die vereinbarten Leistungen folgende Gebühren zusätzlich berechnet:
Aufschlag für Samstag und Sonntag-Termine: 30 Prozent
Fahrtkosten: Je gefahrener Kilometer 0,40 Euro
Übernachtung nach Aufwand
Tagesspesen: Bis 8 Stunden 15 Euro, darüber 30 Euro
Alle Zahlungen zusätzlich gesetzl. MwSt.
Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist festgehalten,
welche Coaching- und Beratungsunterlagen im Preis enthalten sind. Weitergehende
Kosten für Unterlagen, Arbeitsmittel, Nachbereitung usw. werden an den Kunden
weiterberechnet, wenn die Lieferung durch uns auf Wunsch des Kunden erfolgt ist.
Stornokosten
Die Stornierung bestellter Coachingleistungen bis 7 Tage vor Termin ist kostenfrei, bis 2 Tage vor Termin berechnen wir 50% des vereinbarten Honorars, ab 2 Tage vor Termin oder unabgemeldetes Nichterscheinen ist das volle Honorar zu entrichten.
Copyright
Das Urheberrecht an allen Coaching- und Consulting Unterlagen gehört allein dem
Leistungsgeber oder Autor. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich
zu machen.
Versicherungsschutz
Coaching: Coaching ist keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Der Klient übernimmt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen.
Seminare: Veranstalter von Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch wachter coaching consulting.
Haftung
Die Informationen und Ratschläge bei Seminaren, Beratungs- und
Coachingsitzungen sowie in allen Dokumentationen sind von den Referenten, Beratern und Coaches sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Garantie und eine Haftung durch wachter coaching consulting in
jeglicher Form ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Hindelang.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist Sonthofen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Bad Hindelang 1.1.2012